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Falschanschuldigungen
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Falschanschuldigungen
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Interview vom 04.04.2008 mit Gerichtsgutachter Günter Köhnken in der „Zeit“ darüber, dass Falschaussagen vor Gericht vorwiegend von Frauen gemacht werden. Meistens handelt es sich um Sexualdelikte: http://www.zeit.de/2008/15/Interview-Koehnken
Video Sabine Rückert: Lügen vor Gericht: http://wgvdl.com/filmemaenner/luegen-vor-gericht.htm
Während Behörden gegenüber der Öffentlichkeit die Falschinformation herausgeben, Falschanschuldigungen seien bei Sexualdelikten sehr selten, wissen sie es nachweislich besser: Elsner, Erich; Steffen, Wiebke: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. München 2005. Bayerisches Landeskriminalamt. 1. Auflage:
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlichmehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“ http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf
Charles P McDowell: His study confirmed that 60% of rape accusations were false
Eugene J. Kanin: These studies revealed that at least 50% of the 64 reported rape accusations were false
According to Craig Silverman, (former prosecutor from Colorado, USA) up to 45% of rape accusations could be fallacious. He went on to say that he was amazed by the amount of false rape accusations that are made by women
Sexual harassment. In 1991, the EEOC investigated 2,119 cases of sexual harassment and found that 59% had no cause. A year later the figure had increased to 64% -- the authorities concluded that more than 50% of accusations were unfounded
Studies performed by the University of Michigan by Professor of Psychology, Melvin Guyer have shown that 60% - 80% of sexual abuse allegations made during highly contested child custody cases were found to be false or unsubstantiated, (Felten, 1991). Another study, this one of 200 cases, revealed at least three-fourths (75%) of the claims were unfounded http://www.mens-rights.net/law/accusations.htm
Und hier eine wahre "Geschichte", wie das Leben eines Mannes durch Falschanschuldigungen und eine parteiliche Justiz kaputt gemacht wurde: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html
Und nun noch eine interessante Info über das von der Presse und sogar von den Behörden verbreitete Märchen von der berüchtigten „Vergewaltigungsdroge“: Die Polizei wüsste es eigentlich besser: http://www.acpo.police.uk/pressrelease.asp?PR_GUID={C943F915-230B-4EF0-936D-DB81AC27AFE1}
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Jetzt reicht es!
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Jörg Kachelmann wurde unerwartet nach mehr als viereinhalb Monaten Untersuchungshaft aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim freigelassen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Haftbeschwerde seiner Anwälte stattgegeben und eine «sofortige Freilassung» angeordnet.
Das Oberlandesgericht schliesst «Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive» seitens Kachelmanns langjähriger Freundin nicht aus. Das bedeutet, dass nun auch das Gericht den Vergewaltigungsvorwurf als Racheakt versteht. Das Gericht stellt zudem auch die bisherigen Indizien wie die Verletzungen in Frage. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen sei es möglich, dass Kachelmanns Freundin sich die Verletzungen selber zugefügt habe. Auch gab sie der Polizei am Anfang zu Protokoll, dass sie einen anonymen Brief erhalten habe mit dem Hinweis, dass ihr Freund mit anderen Frauen schlafe. Diese Aussage musste sie später korrigieren.
Das Kachelmann beim Prozess im September freigesprochen wird, ist gemäss Strafexperten fast sicher, denn das Gericht hat Kachelmann ohne Kaution und ohne Auflagen freigelassen. Dies ist ein wegweisender Entscheid für den Prozess.
Befangene Justiz Was sich die Justiz im Fall Kachelmann geleistet hat, ist eine absolute Schweinerei. Viele Rechtsgelehrte waren schon lange der Auffassung, dass es unverhältnismässig sei, Kachelmann so lange in Untersuchungshaft zu halten, insbesondere, weil die Beweise für eine angebliche Vergewaltigung sehr dürftig sind. Prominente Strafverteidiger forderten, dass Kachelmann gegen Kaution freigelassen wird. Die Staatsanwaltschaft Mannheim lehnte jedoch die Gesuche ab. Warum? Weil hier vielleicht ein Dienst unter Kollegen stattfindet? Der zuständige Richter im „Fall Kachelmann“ , Michael Seidling, 59, Vorsitzender der 5. Grossen Strafkammer des Landgerichts Mannheim, 6192 Euro brutto, ist ein angeblicher Vereinskollege des Vaters des angeblichen Opfers.
Dass es Deutschland mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt ist bereits international bekannt. In der Datenklau-Affäre und dem Kauf von Steuer-CDs hat sich Deutschland bereits zur Hehlerin gemacht. Dass nun Deutschland auch bei Freiheitsberaubung mitmacht und jemanden Monate wegsperrt, weil ein rachesüchtiges Weibsstück irgendwelche „Taten“ erfindet, ist neu. Ebenfalls neu ist, dass eine Staatsanwaltschaft mit einer dilettantischen Pressearbeit eine Schmutzkampagne unterstützt. Wie auch der Anwalt von Jörg Kachelmann, Herr Birkenstock, bei seiner Pressekonferenz vom 29.7.10 gesagt hat, wurde mit der Freilassung die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt. Wenn aber Deutschland bereits so weit ist, dass die Regionaljustiz befangen ist und ein Dienst unter Kollegen stattfindet, dann endgültig gute Nacht „Rechtsstaat“ Deutschland.
Falschanschuldigungen an der Tagesordnung Falschanschuldigungen sind ein beliebtes Mittel von rachesüchtigen Frauen. Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer. Während uns die Behörden immer wieder erzählen, dass Falschanschuldigungen bei Sexualdelikten sehr selten seien, wissen es jedoch die Personen, welche mit diesen Fällen zu tun haben besser. Das Bayerische Landeskriminalamt in München stellte fest, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Bei Vergewaltigung liegt die Vortäuschung bei beinahe 80%. Es besteht ein riesiges Missbrauchspotential von Vergewaltigungs- und Gewaltvorwürfen innerhalb einer Beziehung, welches immer wieder von den Medien und den Frauenorganisationen negiert wird.
Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden, können sie unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren. Ihre Beziehung zum Verflossenen beherrschen vorwiegend verletzte Gefühle und sie sind getrieben von Rachsucht. Eine Umfrage des Hamburger Instituts für Markt- und Trendforschung „Earsandeyes“ hat ergeben, dass 60 Prozent der Frauen das Gefühl kennen, sich an ihrem Verflossenen rächen zu wollen.
Der Münchener Strafverteidiger Steffen Ufer sagte im Fall Kachelmann bereits vor Monaten, dass Gutachten bestehen, welche die Aussagen des mutmasslichen Opfers für zweifelhaft halten und die Schilderung der Vergewaltigung „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“ erfülle. Steffen Ufer meint, dass am Ende einer Beziehung die Frauen nicht selten versuchen, ihren Partner mit dem Vorwurf der Vergewaltigung unter Druck zu setzen. Im Fall Kachelmann hielt es der Strafverteidiger für wahrscheinlich, dass die Frau sich über ihren damaligen Partner geärgert hat und sich rächen wollte. Sie wäre ja nicht die erste, denn in den meisten Scheidungsverfahren wollen sich die Frauen das Auto, das Haus oder das Sorgerecht erschleichen, indem sie ihrem Mann damit drohen, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen. In einem Fall hatte der Strafverteidiger eine Frau, welche sich eigenhändig 66 Stiche im Bauchraum zugefügt hat, nur um ihren Partner zu belasten.
Das Thema „Vergewaltigung“ kommt in den meisten Scheidungen irgendwann zur Sprache. Es macht aus Sicht der Frauen auch Sinn, denn wie soll ein Mann beweisen, dass der tausenste Geschlechtsverkehr mit seiner Partnerin ebenso einvernehmlich war, wie die 999 Male zuvor? Wenn die Frau das Gegenteil behauptet und der Staatsanwalt nicht unter dem Bett lag, steht Aussage gegen Aussagen und die Justiz, welche die Frauen bevorzugen sehen erst einmal die Schuld beim Mann.
Image zerstört Ein Mann ist nach so einer Kampagne kaputt, das Image zerstört. Was passiert mit den Frauen, welche gelogen und den Mann in diese Lage gebracht haben? Nichts, sie werden von unserer Justiz geschützt und haben noch zahlreiche stattliche Weiberorganisationen hinter sich. Sie kommen mit jeglichen Ausreden und erzählen, dass das ganze nicht so schlimm sei, denn eine Trennung oder Scheidung führe bei einer Frau zu einer Traumatisierung und dies könne zu Falschaussagen verleiten.
Sollte sich nun herausstellen, dass im Fall Kachelmann diese Frau gelogen hat, dann muss diese zur vollen Verantwortung gezogen werden und soll ein Leben lang finanziell dafür büssen. Aber eines ist jetzt schon sicher. So weit wird es nicht kommen, es melden sich dann genug Therapeuten – welche selber einen Therapeuten bräuchten – um die arme Frau zu behandeln und von ihren traumatischen Erlebnissen zu befreien.
Meinung der Bevölkerung Zum Glück hat sich die Meinung der Bevölkerung nach diversen Rachefeldzügen von frustrierten Frauen geändert. So glauben gemäss einer Umfrage von „Stern“ nur 45 Prozent der insgesamt 1001 Befragten, Kachelmann sei nach ihrer Ansicht schuldig. Nur gut jeder Fünfte (22 Prozent) glaubt, dass die Beschuldigungen gegen Kachelmann zutreffen. Ein Dritter der Bürger (33 Prozent) traut sich in der Frage keine Einschätzung zu. Nur die Feministinnen und Frauenorganisationen, welche diese Lügnerinnen noch decken sind anderer Auffassung.
Zeit zum Aufräumen Jetzt wäre es eine gute Gelegenheit für die Journalisten endlich dieses Thema aufzunehmen, denn sie schreiben ja so gerne über die „armen Frauen“ und „gewalttätigen“ Männer. Beispiele für Falschanschuldigungen, wo die Männer beruflich und gesellschaftlich durch rachesüchtige Frauen kaputt gemacht wurden, gibt es zu Tausenden. Und für die Politik wäre es an der Zeit, den unnötigen seit 2004 in Kraft gesetzten Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe zu streichen und die Frauenhäuser, welche vollgestopft sind mit Frauen, bei welchen die Zunge locker sitzt, zu schliessen und nicht weiterhin Steuergelder in diese Institutionen zu verschwenden.
Hier gehts zur Beitrag auf RTL über die Freilassung Kachelmann
30. Juli 2010 / René Kuhn
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Du hast mich vergewaltigt - Der Mann ist der Dumme
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Zum Fall Kachelmann in Focus-Online ein interessantes Interview mit einem renommierten Strafverteidiger. Angesprochen werden die Beweislast des Angeklagten für seine Unschuld (!) und das riesige Missbrauchspotential von Vergewaltigungs- und Gewaltvorwürfen innerhalb einer Beziehung, nicht zuletzt infolge des unnötigen Straftatbestands der Vergewaltigung in der Ehe (wobei dasselbe natürlich auch für das sog. „Gewaltschutzgesetz“ gilt):
„Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt“
Hat Wetterguru Jörg Kachelmann seine Freundin zum Sex gezwungen? Oder ist er das Opfer eines perfiden Rachefeldzugs? Für Strafverteidiger Steffen Ufer ist die Sache klar.
(….)
Nun aber kommt Bewegung in den Fall. Medienberichten zufolge existiert ein Gutachten, nach dem die Aussagen des mutmaßlichen Opfers zumindest „zweifelhaft“ sind. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“.
(….)
Der Münchener Strafverteidiger Steffen Ufer hält das für durchaus wahrscheinlich. „Am Ende einer Beziehung versuchen Frauen nicht selten, ihren Partner mit dem Vorwurf der Vergewaltigung unter Druck zu setzen“, so der Jurist. Im Interview mit FOCUS Online übt Ufer zudem heftige Kritik an den Ermittlungsbehörden – und dem Gesetzgeber, der Fälle wie die „Causa Kachelmann“ erst ermöglicht habe.
(….)
Ufer: Es wäre beileibe nicht das erste Mal, dass eine Frau in einer Beziehungskrise versucht, ihren Partner oder Expartner durch den Vorwurf der Vergewaltigung unter Druck zu setzen.
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FOCUS Online: Aber ist es nicht ganz normal, dass ein Mensch, der ein so traumatisches Erlebnis wie eine Vergewaltigung hinter sich hat, zunächst widersprüchliche oder zumindest unzusammenhängende Aussagen macht?
Ufer: Sicher muss man in solchen Fällen damit leben, dass die Opfer wirres Zeug reden. Der Begriff der Traumatisierung wird heutzutage allerdings völlig überstrapaziert. Zudem hat die Zeugin im Fall Kachelmann dem Vernehmen nach mehrfach eingeräumt, gelogen zu haben. Und bewusste Falschaussagen sind auch mit einer Traumatisierung nicht zu erklären. Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, dass die Frau sich über ihren damaligen Partner geärgert hat und sich rächen wollte. Sie wäre ja nicht die erste. Was meinen Sie, in wie vielen Scheidungsverfahren Frauen sich das Auto, das Haus oder das Sorgerecht erschleichen, indem sie ihrem Mann damit drohen, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen? Ich hatte einmal einen Fall, in dem hat sich eine Frau eigenhändig 66 Stiche im Bauchraum zugefügt, nur um ihren Partner zu belasten. Da müssen sie erst einmal beweisen, dass der Mann unschuldig ist (hervorgehoben durch antifeminismus.ch).
FOCUS Online: Das sind aber doch sicher nicht die Regelfälle?
Ufer: Nein. Aber ich wage die Behauptung, dass das Thema „Vergewaltigung“ in den meisten Scheidungen irgendwann zur Sprache kommt. Es macht aus Sicht der Frauen ja auch Sinn: Wie soll ein Mann beweisen, dass der tausendste Geschlechtsverkehr mit seiner Partnerin ebenso einvernehmlich war, wie die 999 Male zuvor? (hervorgehoben durch antifeminismus.ch). Wenn die Frau das Gegenteil behauptet und der Staatsanwalt nicht unter dem Bett lag, steht Aussage gegen Aussage.
FOCUS Online: Dennoch hat der Gesetzgeber vor 13 Jahren entschieden, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Ufer: Und genau das war ein Fehler. Der Fall Kachelmann ist geradezu ein Schulbeispiel, wie mit diesem Straftatbestand Missbrauch betrieben werden kann. Zudem war die alte Rechtslage völlig ausreichend – denn Körperverletzung und Nötigung waren auch in der Ehe schon immer strafbar (hervorgehoben durch antifeminismus.ch).
http://www.focus.de/panorama/welt/justiz-dann-sage-ich-du-hast-mich-vergewaltigt_aid_516630.html
Wieder einmal ein "normaler" Vorgang, was die Medien im "Fall Kachelmann" bieten. Wie die Geier kreischen die Fotografen und Kamerateams um Kachelmann und jede Sekunde wird festgehalten. Die Frau jedoch, welche das ganze Schmierentheater inszeniert hat, wird durch die Journalisten geschützt. Das Gesicht der Dame, welche Kachelmann angezeigt hat, wird abgedeckt. Einmal heisst sie Sabine W. das andere mal heisst sie Petra. In Wirklichkeit handelt es sich um Claudia Simone Dinkel, wohnhaft an der Verschaffeltstr. 22A in 68723 Schwetzingen. Geboren ist sie am 03.03.1973, Ex-Hürdenläuferin, Moderatorin oder Ex-Moderatorin bei Radio Sunshine Live in Schwetzingen. Angeblich Studium der Medienwirtschaft in Stuttgart. Ein weiteres Beispiel, wie die Medien funktionieren und nur das veröffentlichen, was ihnen genehm ist. Sie berufen sich auf Persönlichkeitsschutz - und was ist mit dem Persönlichkeitsschutz von Kachelmann?
Justiz befangen oder Dienst unter Kollegen? Viele Rechtsgelehrte sind der Auffassung, dass es unverhältnismässig ist, dass Kachelmann so lange in Untersuchungshaft sitzt, dies insbesondere, weil die Beweise für eine angebliche Vergewaltigung sehr dürftig sind. Prominente Strafverteidiger fordern, dass Kachelmann gegen Kaution freigelassen wird. Die Staatsanwaltschaft Mannheim lehnt jedoch die Gesuch ab. Warum? Weil hier vielleicht ein Dienst unter Kollegen stattfindet? Der zuständige Richter im „Fall Kachelmann“ , Michael Seidling, 59, Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim, 6192 Euro brutto, ist ein Vereinskollege des Vaters des angeblichen Opfers.
Lesen Sie weiter auf: http://www.wgvdl.eu/forum/index.php?mode=thread&id=14182
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Claudia Simone Dinkel hat Kachelmann angezeigt
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Frauen werden mit Samthandschuhen angefasst
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Typisches Beispiel feministischer Rechtsbeugung: Durch Falschaussagen sitzen 6 Männer im Knast. Sie bekommt lächerliche 2500€ Geldstrafe und läuft frei rum, ohne einen Tag im Knast gesessen zu haben! Die Männer jedoch sind beruflich, privat und gesellschaftlich ruiniert.
Vergewaltigungslüge bringt sechs Männer in den Knast Penzberg - Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.
Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung in sechs Fällen beschuldigt. Das Gericht verurteilte die Frau zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, 2500 Euro Geldauflage sowie einer Therapie. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.
Dabei erschien die Angeklagte zunächst als das Opfer. Im Februar 2007 sagte die Angeklagte bei der Kripo in stundenlangen Vernehmungen detailliert aus, dass sie in einer Vielzahl von Fällen in Penzberg von sechs Ausländern aus dem Kosovo und der Türkei vergewaltigt worden sei. Die Männer wurden im März 2007 festgenommen und saßen in Untersuchungshaft. Erst im Prozess am 9. Oktober 2007 vor dem Landgericht München II wurden sie wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.
Quelle: http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/vergewaltigungsluege-bringt-sechs-maenner-knast-657230.html
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Rachsüchtige Frauen
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Frauen sind in Beziehungsangelegenheiten rachsüchtiger:
“The desire for revenge has a gender bias. According to author Claire Gillman, research shows men are more vengeful than women, except in instances involving romance. Research shows that, in that case, there is a substantial validity to William Congreves' 1697 observation that "Hell hath no fury like a woman scorned." Julie Exline at Case Western Reserve University thinks that women are more vengeful in romantic circumstances because they "often magnify offences."”
http://www.winnipegfreepress.com/opinion/westview/hell-hath-no-fury-like-a-woman-scorned-science-confirms-94999419.html
Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer:
„Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren.
(….)
Die Ex – wenn sie zur der Kategorie gehört, von der die neueste Titelgeschichte von FOCUS erzählt – pfeift auf Loyalität. Ihre Beziehung zum Verflossenen beherrschen vorwiegend verletzte Gefühle. Sie ist getrieben von Rachsucht. 60 Prozent der Frauen kennen das Gefühl, sich an ihrem Verflossenen rächen zu wollen. Dies hat eine Online-Umfrage des Hamburger Instituts für Markt- und Trendforschung „Earsandeyes“ ergeben. Im Auftrag von FOCUS wurden im Juni 2008 etwa 1000 Männer und Frauen nach ihren Rachegefühlen befragt.“
http://www.focus.de/panorama/welt/trennung-die-rache-der-frauen_aid_312965.html
10. Juni 2010
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Honorare für Liebesrache
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In der Ausgabe 32 vom 12. August 2010 der"Weltwoche" (eine der wenigen Zeitungen, bei welcher die Journalisten nicht zu faul sind um zu recherchieren) wird berichtet, wie abstrus einige "seriöse Blätter" im „Fall Kachelmann“ vorgegangen sind. So auch in der „Bunten“ von Ende April, wo das Boulevard-Blatt eine Titelgeschichte „Jetzt spricht die Ex-Freundin“ veröffentlicht hat. Die „feine“, von Kachelmann enttäuschte Dame erzählte, dass sie keine Liebesrache nehmen wolle, aber sich wünsche, dass die Wahrheit über Kachelmann geschrieben werde. Sie erzählt frei erfunden ihre altruistischen Absichten und die „Bunte“ fasst dann alles zu einer Story zusammen, welche sich gut verkaufen lies. Natürlich hatte die „Dame“ nicht den Mut sich hinzustellen und ihre wahre Identität bekannt zu geben.
Gemäss „Weltwoche“ wurden dieser Frau für ihre Märchen noch 50‘000 bis 70‘000 Euro bezahlt als „Aufwandshonorar“, was von Bunte-Chefredaktorin Patricia Riekel nicht bestritten wird. Frau Riekel, - 1949 in Haarlem (Niederlande) geboren - ist die Lebensgefährtin von Helmut Markwort, der bis Juni 2010 als Chefredaktor des Nachrichtenmagazins „Focus“ beschäftigt war.
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50'000 bis 70'000 Euro für Liebesrache
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Dass alternde Damen auf solche „Ideen“ kommen ist leider eine Tatsache. Sie merken auf einmal, dass das Leben mit seinen grossen Höhen und Tiefen vorübergeht und sie zwangsmässig als alte Jungfer enden, da sie es nicht geschafft haben eine Familie zu gründen, Kinder können sie keine mehr bekommen und einen Mann zu finden wird auch von Tag zu Tag schwieriger. Was bleibt ihnen dann noch anderes übrig, als an der „bösen Männerwelt“ Rache zu nehmen.
Diese gekaufte Geschichte wurde dann von der gesamten deutschsprachigen Presse aufgenommen und weiterverbreitet.
Dieses Vorgehen sagt wohl alles aus über die Presse. Die Leute sollten sich jedoch auch einmal überlegen, wie lange sie noch solche Blätter kaufen wollen, welche irgendwelche Geschichten erfinden und gar noch an frustrierte Leute Geld bezahlen, wenn diese irgendwelche Kuriositäten erzählen.
Im Gegensatz zur Ex-Freundin von Kachelmann wünschen wir uns, dass die Wahrheit über diese Frauen geschrieben wird, welche mit Falschanschuldigungen und Lügen die Männer in den Ruin treiben. Auch fragen wir uns, ist es diesen Weibern eigentlich nicht bewusst, dass sie mit Lügen und Anschuldigungen den Frauen, welche tatsächlich einen Übergriff erfahren mussten, einen sehr schlechten Dienst erweisen, denn mit der Zeit glaubt dann niemand mehr an wirkliche Vorfälle.
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Patricia Riekel Bunte-Chefredaktorin
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Falschanschuldigungen an der Tagesordnung
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Frauenfrage und Feminismus – Vom Altertum bis zur Gegenwart. Kulturgeschichte der europäischen Frauenwelt: Zitate von Prof. Dr. K. A. Wieth-Knudsen
[...] Man sieht also, dass wohl die Frauen in bezug auf Biederkeit, Ausdauer und Verantwortungsgefühl dem männlichen Charaktertyp nahekommen, indessen weitaus größer ist die Zahl der mit angeborener Unzuverlässigkeit behafteten Frauen. Diese Erscheinung ist so offensichtlich und einleuchtend, dass z. B. im Altertum und Mittelalter die Zeugenaussage einer Frau der des Mannes nicht gleichgeachtet wurde. Das mittelalterliche Recht verlangte zwei voneinander unabhängige weibliche Aussagen, um vor Gericht das Zeugnis eines Mannes aufzuwiegen.
Die Antike, die die weibliche Psyche ebenso genau kannte wie wir, weigerte sich entschieden, die Frau zum Eid zuzulassen. Jeder Richter weiß, dass falsche Zeugenaussagen bei Frauen viel häufiger an der Tagesordnung sind als bei Männern. Viele Irrtümer und Übergriffe der modernen Justiz sind nur auf den Umstand zurückzuführen, dass wir vergessen haben, was schon die Alten wussten, dass man nämlich dem Wort des Weibes aus verschiedenen Gründen nicht denselben Glauben schenken kann wie dem Wort des Mannes.
Wir haben es hier durchaus nicht mit Verleumdungen von Seiten weiberfeindlicher Männer zu tun; viele Frauen wissen und geben selbst zu, dass dem so ist und notwendigerweise so sein muss. … die amerikanische Schriftstellering Adele Rogers St. John … über das Thema: „Welche Männer gefallen den Frauen am besten?“: „Mein Vater war ein bedeutender Jurist und hat Frauen aller Kreise auf der Zeugenbank gesehen. Er sagte oft, es wäre für die Frau ein Ding der Unmöglichkeit, die Wahrheit zu sagen, sobald es sich um einen Mann handle.“ [...]
Gerichtsgutachter Günter Köhnken, Professor für Psychologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel bestätigt die Ausführungen von Prof. Dr. K. A. Wieth-Knudsen in einem Interview mit der „Zeit“ vom 4.4.2008
ZEIT: Welche Delikte kommen für falsche Beschuldigungen infrage? Köhnken: So gut wie alle – bis hin zu Mord und Totschlag. Aber ganz überwiegend sind es Sexualdelikte. Und hier hat die Zahl der Erwachsenen – in der Regel Frauen – auffällig zugenommen, die behaupten, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein und bei denen gleichzeitig eine psychiatrische Grundproblematik, meistens eine Persönlichkeitsstörung, vorliegt. Das sind Konstellationen, bei denen die Justiz Bedenken kriegt, und dann werden Gutachten eingeholt.
ZEIT: Wo waren diese psychisch labilen Frauen früher? Wurden sie sämtlich für glaubwürdig gehalten und sorgten für Justizirrtümer? Köhnken: Früher gab es diese Frauen auch, und ich schliesse nicht aus, dass so manche als glaubwürdig durchgerutscht ist, einfach weil der Justiz das Problembewusstsein fehlte. Ob sich die Zahl der Persönlichkeitsgestörten in den letzten Jahren erhöht oder nur deren Erkennbarkeit gesteigert hat, mag dahingestellt bleiben. Sicher aber ist die Sensitivität für psychisch defekte Personen in der Justiz gewachsen, die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben dazugelernt. Das Thema Persönlichkeitsstörung ist dort stärker ins Bewusstsein gerückt. Und wenn zum Beispiel die Symptome einer Borderline-Störung…
ZEIT: …einer schweren psychischen Erkrankung, die durch starke Gefühlsschwankungen gekennzeichnet ist… Köhnken: …aus den Ermittlungsakten hervortreten, dann klingeln bei den Strafverfolgern die Alarmglocken. Das kann sein, wenn die Person zu Selbstverletzungen neigt, wenn also Narben zu sehen sind, oder der Hang zur Selbstbeschädigung eingeräumt wird.
ZEIT: Welche Rolle spielen andere seelische Störungen? Köhnken: Man muss bei den Persönlichkeitsstörungen unheimlich aufpassen. Es gibt sehr plakative Störungen wie die Borderline-Störung, die nicht leicht zu übersehen ist. Viel gefährlicher aber sind solche Störungen, die schwer zu erkennen sind und sich auf die Qualität der Aussage auswirken. Beispielsweise histrionische Persönlichkeitsstörungen – daran leiden Leute, die um jeden Preis Aufmerksamkeit auf sich ziehen und im Mittelpunkt stehen wollen.
ZEIT: Können Sie einen Fall beschreiben? Köhnken: Ich hatte kürzlich so eine Zeugin zu begutachten. Ihre verbale Intelligenz war überdurchschnittlich, sie hatte schon als Jugendliche irgendwelche Geschichten aufgebauscht, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Diese Zeugin war nicht erst seit gestern Histrionikerin, sondern schon seit über zwanzig Jahren. Sie hat ihre Fabulierkunst lange trainiert und beherrscht das Verhaltensmuster, durch Erfinden und Übertreiben Zuwendung zu erhaschen, inzwischen perfekt. Wenn nun eine solche Person zur Polizei kommt, erscheint sie als ideale Zeugin. Eine so beeindruckende Aussage mit sagenhaften Details, begleitet von erschütternden Gefühlsausbrüchen, erscheint zunächst wie ein Glücksfall. Da kommen Polizisten nicht drauf, dass hinter einer so grandiosen Aussage eine Störung stecken könnte. Dabei war die Aussage zum größten Teil übertrieben oder erfunden.
ZEIT: Warum sind es vor allem Sexualdelikte, die erfunden werden? Köhnken: Es betrifft auch andere Delikte. Aber diese Fälle sehen wir Psychologen nur selten. Bei uns landen vor allem die Fälle, bei denen es keine anderen Indizien mehr gibt, wo allein die Aussage einer Person den Angeklagten belastet.
ZEIT: Warum sind es vor allem Frauen, die durch Falschbezichtigungen auffallen? Köhnken: Persönlichkeitsstörungen treten bei Frauen deutlich häufiger auf diese Weise zutage. Bei Männern äußern sie sich anders, zum Beispiel durch Aggressionsdelikte.
ZEIT: Suchen sich die Kranken deshalb diese Deliktgruppe aus, weil dort allein Überzeugungskraft zählt und darin ihre Hauptbegabung liegt? Köhnken: Könnte sein – bei anderen Delikten läuft der Falschbezichtiger ja Gefahr, dass es andere Sachbeweise, also nachweisbare Verletzungsmerkmale geben müsste. Sexuelle Erfahrungen haben die meisten, da fällt es nicht schwer, einen Übergriff zu simulieren.
ZEIT: Welche Rolle spielen die Medien? Machen sie durch Berichte über Sexualdelikte den Gerichtssaal als Bühne für krankhafte Lügner erst attraktiv? Köhnken: Die meisten selbst ernannten Opfer denken nicht von vornherein an die Justizbühne, sondern viel kurzfristiger. Sie wollen jemanden in ihrem Umfeld beeindrucken und geraten dann in den falschen Film, weil einer die Polizei ruft. Aus dieser Bredouille kommen sie ohne Gesichtsverlust nicht mehr heraus und beharren auf ihrer Lüge.
ZEIT: Wie kommen Sie den Lügnern auf die Spur? Köhnken: Wir Gutachter brauchen beobachtbare Sachverhalte, aus denen wir Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt ziehen können. Dafür ist zum Beispiel die Konstanzanalyse gut. Die Übereinstimmungen zwischen den Schilderungen derselben Zeugin sind ein wichtiges Indiz für echtes Erleben. Man muss aber bedenken, dass diese Befunde auch verfälscht sein können. So kann eine Aussagekonstanz künstlich hergestellt werden dadurch, dass die Zeugin – die ja oft auch Nebenklägerin ist und Akteneinsicht hat – ihre eigene Aussage immer wieder durchstudiert. Wenn eine Belastungszeugin ihr eigenes Polizeiprotokoll vor der Begutachtung durchliest, ist die Konstanzanalyse diagnostisch nichts mehr wert. [...]
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Wann wird endlich reagiert?
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Schülerin in Toilette auf Oktoberfest vergewaltigt
Ein Besucher aus Schweden hat auf dem Oktoberfest eine 16-Jährige missbraucht. Der Mann wurde festgenommen.
Eine Schülerin ist in einem Wiesnzelt auf der Toilette vergewaltigt worden. Wie die Polizei in München mitteilte, hatte die 16-Jährige den Mann mit in die Kabine genommen. Nachdem die Schülerin ihre Notdurft verrichtet hatte, drückte der 22-Jährige das Mädchen an die Kabinenwand und verging sich an ihr.
Der aus Schweden stammende Mann wurde festgenommen. Die beiden hatten sich beim Feiern in dem Festzelt kennengelernt und dort zunächst einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article9977314/Schuelerin-in-Toilette-auf-Oktoberfest-vergewaltigt.html
Mittlerweile wurden alle Anklagepunkte fallen gelassen. Der Angeklagte wurde nach fast 24 Stunden in Haft endlich frei gelassen. Das Mädchen wollte ihn aus unerfindlichen Gründen fertigmachen und hat sich die Geschichte ausgedacht. Es ist unglaublich, wie einfach es manchen gemacht wird, andere an den Pranger zu stellen. Der Mann sass in Untersuchungshaft und was passiert mit der Lügnerin? Nichts, sie wird mit offenen Armen vom Staat empfangen und bekommt Unterstützung durch Frauenbeauftragte, Sozialarbeiterinnen und andere unnötigen "Damen" in der Sozialindustrie.
http://www.abendzeitung.de/muenchen/216379
Noch schlimmer ist allerdings, dass Details zu diesem Vorwurf von der Polizei an die Presse weitergeleitet werden, bevor überhaupt geklärt ist, was tatsächlich passiert ist. Da stehen Vorwürfe im Raum und gleich steht der Straftatbestand für alle augenscheinlich fest, weil es in diesem Szenario gar nicht anders sein kann….. Eine absolute Unverschämtheit! Dieser katastrophale und tatsachenverdrehende Journalismus ist ein absolutes Armutszeugnis. Den Dreck, welcher die Medien verbreitet haben wird nicht einmal gelöscht oder korrigiert. Die Berichte stehen weiterhin für Jahre auf dem Internet. Wäre der „Täter“ ein Sohn eines Prominennten gewesen, so wären beide in den Medien zerrissen und Vater und Sohn wären unschuldig ruiniert worden. Nicht nur die Frauen, welche Falschanschuldigungen begehen gehören hinter Gitter, sondern auch die gesamte Journalistenmeute und Polizei, welche Personen unnötig belasten infolge eines Lügengebildes.
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Ein Hirnforscher soll Jörg Kachelmann helfen
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(….)
„Erstmals angekündigt sind zwei wissenschaftliche Koryphäen: der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber und der Kieler Psychologe Günter Köhnken. Beide beurteilen aus ihrer Fachperspektive die Ausführungen des mutmasslichen Opfers zur Tat. Kröber kritisiert in seinem Gutachten die Ansicht des Therapeuten der Nebenklägerin scharf, der ihre unvollständig anmutende Darstellung des Übergriffs durch eine Traumatisierung erklärt.
Wissenschafter streiten sich seit Jahren, ob und wie schwere Ängste Erinnerungen verhindern, verbergen, auslöschen können.“
antifeminismus.ch:
Nein, ernstzunehmende Wissenschaftler haben sich nie gestritten, ob oder wie schwere Ängste Erinnerungen verhindern, verbergen, auslöschen können. Es herrscht unter ihnen Einigkeit, dass es sich dabei um Hokuspokus handelt. Es existiert keine einzige Studie oder wissenschaftliche Untersuchung, welche die Existenz von Erinnerungsauslöschung infolge Traumatisierung nachweist. Es gibt nur feministische Therapeuten, und insbesondere Therapeutinnen, welche im Zusammenhang mit Sexualdelikten diese unbewiesene Behauptung aufstellen. Und aus exakt diesem Grund kritisiert der seriöse Wissenschaftler Kröber den Therapeuten des angeblichen Opfers scharf.
Die Anwälte des angeblichen Opfers wissen sich nur noch mit Woodoo-Psychologie zu behelfen, um die bereits nachgewiesenen mehrfachen Falschaussagen des angeblichen Opfers zu verargumentieren. Der ordentliche weitere Ablauf des Verfahrens wäre nun eigentlich: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens und Eröffnung eines Strafverfahrens gegen das angebliche Opfer wegen Irreführung der Rechtspflege. Was jetzt also noch weiter folgt, ist nur durch den feministischen Zeitgeist erklärbar.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ein-Hirnforscher-soll-Joerg-Kachelmann-helfen/story/15706724
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Hände weg von einem One-Night-Stand
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Versuch einer Vergewaltigung oder die Lüge einer Zeugin ?
Vorab zu diesem Prozessbericht: Das Sexualstrafrecht sieht für Vergewaltigung hohe Freiheitsstrafen - also Gefängnis - vor. Ein Beschuldigter, der das Einverständnis der Anzeigeerstatterin mit dem stattgefundenen Geschlechtsverkehr und somit seine Unschuld behauptet, muss unter Umständen dennoch mit seiner Verurteilung rechnen. Auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen.
Wenn die angeblich Geschädigte eine unrichtige Strafanzeige erstattet und im Prozess eine falsche Aussage macht, hat ein Angeklagter oft schlechte Karten. Ein als Täter Verdächtiger scheint einer Falschaussage der Frau gegenüber nahezu hilflos ausgeliefert zu sein, schliesslich ist in aller Regel kein unbeteiligter Zeuge dabei, wenn ein Mann und eine Frau miteinander Sex haben.
Das angebliche Opfer der Tat ist im Prozess Zeugin, die Einlassung als Angeschuldigter, der unter Verdacht steht, gilt da nicht viel. Und aussenstehende Zeugen für den "eigentlichen" Hergang gibt es meist nicht.
Man sollte noch wissen, dass Fälle angezeigter Vergewaltigung in aller Regel nicht die sind, bei denen ein Täter eine ihm fremde Frau von der Strasse in ein Gebüsch zerrt und ihr dort Gewalt antut. Diese Fälle ereignen sich leider auch, aber sie sind vergleichsweise selten und von der Beweislage her meist eindeutig.
Die meisten Vergewaltigungsanzeigen betreffen Sachverhalte, bei denen sich "Täter" und "Opfer" kennen und die sich in seiner oder ihrer Wohnung ereignet haben. Ich erinnere mich etwa an einen Mandanten, der seiner allein lebenden Nachbarin beim Aufhängen einer Deckenlampe behilflich war, von dieser zum Dank zu einem Glas Wein eingeladen wurde und der - ein Glas gab das nächste und die Nachbarin wurde immer lustiger und unbefangener - in Verkennung der Situation auf deren sexuelles Interesse schloss. Den Rest kann man sich denken.
Oder ich erinnere mich an das Angebot einer Anzeigeerstatterin an ihren Arbeitskollegen, nach einer Betriebsfeier in ihrer nahe gelegenen Wohnung zu übernachten. Sie wollte ihm nur die Taxikosten in seine weit entfernte Wohnung ersparen, er hingegen steigerte sich in seiner alkoholgetrübten Wahrnehmung in die Vorstellung einer erotischen Offerte und beging dann auch noch den fatalen Fehler, diese mit strafbarem Nachdruck einfordern zu wollen.
Gar nicht selten also entstehen derartige Strafverfahren aus einem unter Umständen beiderseitigen Missverständnis. Dazu trägt gelegentlich auch bei, dass Frauen nicht immer von vornherein klare Grenzen ziehen und deutlich machen, was sie wollen oder eben gerade, was sie nicht wollen.
Die Nachbarin etwa im Fall der erwähnten Deckenlampe liess sich im Laufe des Abends unbestritten küssen und schmuste mit meinem Mandanten herum.
Er wollte schliesslich mehr und sie erklärte in ihrer späteren Aussage, "Nein" gesagt zu haben. Und wenn die Frau "Nein" sagt, dann ist das zu respektieren, so jedenfalls Gesetz und Rechtsprechung.
Ein Strafverteidiger wird auch bei bester Vorbereitung der Verteidigung ein Fehlurteil - also einen Justizirrtum - leider nicht immer verhindern können, es sei denn, ihm hilft Kommissar Zufall oder er hatte - wie man sagt - "fortune" mit seiner Strategie zur Verteidigung.
Und von einem solchen Fall handelt der nachstehende Bericht.
Der Beschuldigte berichtet Mein Mandant - ein 40-jähriger erfolgreicher Geschäftsmann - hätte sich nie träumen lassen, was ihm in dieser Nacht in seiner Kölner Singlewohnung passierte: Den Abend hatte der seriöse und völlig unbescholtene Geschäftsführer in einem Lokal ausklingen lassen wollen, war zufällig an der Theke mit einer jungen Frau bekannt geworden und bemerkte Anzeichen gegenseitiger Symphatie, hatte ihr dann gegen Mitternacht vorgeschlagen, in seiner Wohnung noch einen "Absacker" zu nehmen, womit sie auch einverstanden war und mit ihm das Taxi zu seinem Appartement bestieg.
Dort angekommen tranken beide gemeinsam eine Flasche Wein und landeten schliesslich auf seinem Bett, wo es zum Austausch heftiger Zärtlichkeiten - allerdings nicht zum Geschlechtsverkehr - kam. So die Darstellung meines Mandanten.
Bei der weiteren gegenseitigen Annäherung - die Hüllen fielen - stellte der Mandant sodann eine körperliche Besonderheit seiner Zufallsbekannten fest und prustete lauthals los. Da zum Verständnis des Falles unwichtig soll diese Besonderheit hier nicht beschrieben werden.
Die Frau - so die weitere Schilderung meines Mandanten - hatte für seine Heiterkeit wenig Verständnis, schrie ihn zornig an und begann sich laut schimpfend anzukleiden. Er bedauerte nun seine Taktlosigkeit, auch war ihm das vielleicht die Nachbarn störende Gezetere der Frau peinlich. Er ergriff ihre Hände, hielt sie fest und redete auf sie ein, doch bitte ruhig zu sein.
Dies schien die Frau nun völlig zur Weissglut zu bringen. Sie heulte und schrie, riss sich los, ergriff ihre Kleider und rannte die Tür hinter sich zuschlagend aus der Wohnung. Mein Mandant blieb ebenso verwirrt und verärgert zurück. Er genehmigte sich erst einmal einen Drink und steckte sich eine Zigarette an. Er hatte sie kaum aufgeraucht, als es an seiner Wohnungstür Sturm klingelte.
In der Annahme, die Frau hätte sich beruhigt und wäre zurückgekommen, um von seiner Wohnung aus ein Taxi zu rufen, öffnete er die Tür und sah sich überrascht zwei Polizeibeamten gegenüber, die ihn mit dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung konfrontierten und festnahmen. Er durfte sich unter Aufsicht ankleiden und wurde sodann zur Polizeiwache verbracht, während weitere Beamte eintrafen, um in seiner Wohnung die "Tatortspuren" zu sichern.
Diese fanden - soweit hier wesentlich - auf dem Wohnzimnmertisch zwei benutzte Weissweingläser, eine nahezu leere Weinflasche, ein zerwühltes Bett und auf dem Boden liegend die Handtasche der Frau, die diese bei Verlassen der Wohnung zurückgelassen hatte.
Mein Mandant wurde, da er festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat, mangels eines Haftgrundes einige Stunden später freigelassen und suchte mich am Montag auf, um den Sachverhalt zu berichten und um Übernahme seiner Verteidigung zu bitten.
Aussage der Anzeigeerstatterin Aus der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte ergab sich folgende Schilderung der Anzeigeerstatterin:
Sie sei verheiratet und hätte vier Kinder. Sie sei gelegentliche Besucherin des Lokals, in dem sie meinen Mandanten kennengelernt hat. Sie hätte ihm gegen Mitternacht erzählt, gegen 02.00 Uhr am Bahnhof sein zu müssen, um nach Hause zurückzufahren. Der Beschuldigte hätte ihr angeboten, sie mit dem Taxi am Bahnhof abzusetzen und zuvor noch in seiner auf dem Weg liegenden Wohnung etwas zu trinken.
Darauf sei sie arglos eingegangen, zumal er einen seriösen Eindruck gemacht hätte. In seiner Wohnung hätte sie mit ihm ein Glas Wein getrunken und geraucht, dann sei er plötzlich zudringlich geworden. Er hätte sie auf das Bett geworfen, sich auf sie gestürzt und teilweise entkleidet, wobei sie heftige Gegenwehr leistete, sich schliesslich befreien konnte, ihre Kleidung zusammenraffte und das Treppenhaus hinunterlief. Zufällig öffnete sich im Erdgeschoss eine Wohnungstür und sie wandte sich an den Bewohner mit der Bitte sie einzulassen, sie wäre fast vergewaltigt worden und hätte furchtbare Angst.
Der hilfsbereite Nachbar wählte 110 und rief die Polizei, die kurz darauf um 01.30 Uhr eintraf.
Die Anzeigeerstatterin wurde einige Tage später durch eine Kriminalbeamtin ausführlich vernommen und wiederholte ihre belastenden Angaben.
Es kam wie es kommen musste: Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Beschuldigten Anklage zum Schöffengericht, und beide trafen sich einige Monate später bei Gericht wieder.
Vorbereitung der Verteidigung Die Kernaussage der Anzeigeerstatterin erschien eindeutig: Der Mandant hatte versucht sie zu vergewaltigen. Das in der Wohnung vorgefundene zerwühlte Bett, auf dem übrigens Haare der Geschädigten sichergestellt wurden, die in der Wohnung zurückgelassene Handtasche der Zeugin und auch die Schilderung des Erdgeschossmieters, der eindrucksvoll den aufgelösten Zustand der Frau bestätigte, sprachen indiziell gegen den Beschuldigten.
Es erschien nach alldem sehr zweifelhaft, ob das Gericht seinen Unschuldsbeteuerungen Glauben schenken würde.
Allerdings warf der Akteninhalt auch Fragen auf, die Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Verteidigung zu bieten schienen: Nach übereinstimmenden Angaben beider verliessen diese gegen Mitternacht das Lokal, der Anruf des Nachbarn bei der Polizei erfolgte aber erst gegen 01.25 Uhr, ohne dass die Anzeigeerstatterin dies auch nur halbwegs nachvollziehbar erklären konnte. Ihre Aussage ging dahin, man hätte nach Eintreffen in der Wohnung ein Glas Wein getrunken, dabei eine Zigarette geraucht, und dann hätte sich der Mandant schon auf sie gestürzt.
Unsere Überprüfung ergab, dass der Weg vom Lokal zum Taxistand und von dort aus in die Wohnung des Mandanten nicht länger als 5-10 Minuten gedauert haben kann. Die Zeitspanne von mindestens einer Stunde konnte die Anzeigeerstatterin somit nicht erklären, während die Einlassung des Mandanten mit dieser Zeitspanne in Übereinstimmung zu bringen war.
Ermittlungen in dem betreffenden Lokal ergaben, dass die Anzeigeerstatterin bei dem Personal bekannt war. Wir konnten Zeugen dafür finden, dass sie dort an nahezu jedem Wochenende verkehrte, stets allein kam und gelegentlich das Lokal mit einem männlichen Gast verliess. So etwas ist natürlich ihre Privatsache und schliesst einen Vergewaltigungsversuch nicht aus, erscheint aber für eine verheiratete Frau und Mutter von vier noch kleinen Kindern immerhin bemerkenswert.
Die Anzeigeerstatterin hatte bei der Polzei ausgesagt, den Weg von dem betreffenden Lokal zum Kölner Hauptbahnhof bestens zu kennen. Insofern erschien bemerkenswert, dass die Wohnung des Mandanten genau entgegengesetzt liegt und damit die Aussage der Frau, der Mandant hätte sie zum Bahnhof bringen und auf dem Wege dorthin noch kurz seine Wohnung aufsuchen wollen, zumindest angezweifelt werden musste.
Glücklicherweise gelang die nachträgliche Ermittlung des Taxifahrers, der beide in der Nacht gefahren hatte. Er konnte sich sogar an das merkwürdige Paar erinnern und schloss aus, dass die Frau über die dem Bahnhof entgegengesetzt führende Fahrtstrecke ihre Verwunderung äusserte oder dem Mandanten gegenüber Vorbehalte äusserte, ihn in seine Wohnung zu begleiten. Dies alles allerdings hinderte den Staatsanwalt nicht, den Mandanten anzuklagen. Es kam also zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht.
Der Strafprozess Nachdem die Anzeigeerstatterin bereits im Ermittlungsverfahren ihre den Mandanten belastenden Angaben, er hätte sie zu vergewaltigen versucht, konstant aufrecht erhalten hatte, war von ihrer Aussage im Strafprozess naturgemäss nichts anderes zu erwarten.
Der Staatsanwalt stellte hinsichtlich der vermeintlichen Glaubwürdigkeit der Zeugin in seiner Anklage im wesentlichen darauf ab, dass sie ihre Handtasche in der Wohnung des Angeschuldigten zurück gelassen hatte, also offenbar in Panik geflohen war, und welchen verschreckten Eindruck sie auf den hilfsbereiten Erdgeschossmieter gemacht hatte.
Trotz aller Ungereimtheiten drohte also die Verurteilung des Angeklagten. - Uns war klar, dass wir weitere Erkundigungen über die Anzeigeerstatterin einziehen mussten.
Eine Überprüung der Wohnanschrift ergab, dass sie mit ihren Kindern in einem heruntergekommenen Wohnblock - man kann sagen - hauste und von ihrem Ehemann getrennt lebt. Weitere Recherchen führten zu dem interessanten Ergebnis, dass ihre vier Kinder verschiedene Väter haben, und dass häufig fremde Männer in der Wohnung übernachten.
Dies alles waren natürlich keine "panzerbrechenden" Erkenntnisse, mit denen die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohne weiteres entfallen würde, aber doch gewisse Indizien für eine sexuelle Freizügigkeit der Zeugin, die der Schilderung meines Mandanten mehr Plausibilität und Gewicht verliehen.
Schliesslich kam dem inzwischen verzweifelten Mandanten "Kommissar Zufall" zur Hilfe. Ich schlug ihm vor, das betreffende Lokal an den Wochenenden aufzusuchen und das Gespräch mit männlichen Stammgästen zu suchen. Vielleicht hatte der eine oder andere schon einmal Bekanntschaft mit der wegen ihres auffälligen Äusseren gut zu beschreibenden Dame gemacht.
Und siehe da: Eine Woche vor der Hauptverhandlung informierte mich der Mandant über die Person eines Zeugen, der mit der betreffenden Frau eine ähnliche Erfahrung gemacht hatte. Der Zeuge berichtete verärgert davon, die Frau mit nach Hause genommen und Sex mit ihr gehabt zu haben. Anschliessend forderte sie von ihm einen nennenswerten Geldbetrag und drohte ihm für den Fall einer Zahlungsverweigerung einen Notruf bei der Polizei wegen angeblicher Vergewaltigung an. Der Mann zahlte sofort.
Dieser Zeuge, der einen absolut integren Eindruck machte, war schliesslich bereit, zum Strafprozess gegen meinen Mandanten zu erscheinen und sich auf meinen Antrag hin als präsentes Beweismittel vernehmen zu lassen.
Dieser auf dem Gerichtsflur wartende Zeuge brauchte gar nicht mehr vernommen werden. Die Zeugin - bei ihrer Befragung mit unseren Ermittlungsergebnissen konfrontiert - "knickte" schliesslich ein und vermochte nun auf einmal nicht mehr auszuschliessen, zunächst einvernehmlich Zärtlichkeiten mit dem Mandanten ausgetauscht und sich lediglich darüber geärgert zu haben, dass er sich über ihre auffällige körperliche Besonderheit lustig machte.
Es erfolgte der antragsgemässe Freispruch.
Schlussbetrachtung Die schwierige Beweissituation eines mit einer Strafanzeige wegen (versuchter) Vergewaltigung überzogenen Beschuldigten wurde eingangs dargestellt. Fälle dieser Art sind stets heikel und stellen auch Staatsanwälte und Richter vor grosse Probleme.
Nur weil eine Frau sich freiwillig in die Wohnung eines Mannes begeben hat, ist sie nicht schutzlos gegenüber sexueller Gewalt. Auch darf hinsichtlich der Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht darauf abgestellt werden, ob es sich um eine ehrbare Frau oder um ein "Flittchen" handelt.
Allerdings sind Männer wahrheitswidrigen Strafanzeigen einer Frau häufig nahezu schutzlos ausgeliefert. In vielen Fällen kümmern sich die Ermittler unzureichend um etwaige Motive für eine Falschbeschuldigung.
Diese können in Reue nach einem sexuellen Fehltritt und und der Versuch einer Rechtfertigung vor dem Lebenspartner liegen, vielleicht ist auch Geldgier ursächlich (Schmerzensgeldanspruch nach einer Verurteilung des Beschuldigten), oder aber die Anzeigeerstatterin lässt sich von Rachsucht nach einer gescheiterten Beziehung leiten.
In allen Fällen derartiger Tatvorwürfe hat es ein Beschuldigter schwer, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen. - Wir müssen in diesen Fällen sehr gewissenhaft arbeiten und nichts unversucht lassen, den Mandanten vor einem Fehlurteil zu bewahren.
Quelle: http://www.spormann.de/immo.htm
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